Endoskopische Untersuchungen:
Gastroskopie und Koloskopie

Für die Diagnose von Magen-Darm-Erkrankungen sind Gastroskopie (Magenspiegelung) und Koloskopie (Dickdarm­spiegelung) die aussage­kräftigsten Untersuchungen. Mit hochmodernen, etwa kleinfinger­dicken und flexiblen Video­endoskopen ist es möglich, die Magen- bzw. Darm­schleimhaut zu beurteilen, Gewebe­proben zu entnehmen (Biopsien) und gegebenen­falls therapeutische Maßnahmen wie z.B. Polypen­abtragungen durch­zuführen.

Gastroskopie (Magenspiegelung)

Bei der Gastroskopie werden Speiseröhre, Magen und Zwölf­finger­darm genau eingesehen und beurteilt. Die Untersuchung selbst verursacht keine Schmerzen, als unangenehm wird aber der häufig auftretende Würgereiz empfunden. Die Magen­spiegelung kann daher mit lokaler Rachen­betäubung (Xylocain­spray®) oder in Sedierung (mit Beruhigungs­spritze) durchgeführt werden. Routine­mäßig werden Gewebe­proben (Biopsien) zur Beurteilung der Magen­schleim­haut und zur Fest­stellung eines eventuellen Bakterien­befalls (Helicobacter pylori) entnommen.

Die Untersuchung dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Nach einer individuell abgestimmten Ruhepause wird der erhobene Befund besprochen und gegebenen­falls eine Therapie verordnet. Einen schriftlichen Unter­suchungs­befund erhalten Sie unmittelbar bei Ihrer Entlassung.

Eine Gastroskopie ist empfohlen bei ...

  • Schluckstörungen
  • Sodbrennen
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Schmerzen im Brust­bereich bzw. Oberbauch
  • zur Diagnose und Therapie­kontrolle von Magen- und Zwölf­finger­darm­geschwüren
  • therapieresistentem Husten
  • Anämie und schwarz gefärbtem Stuhl
  • Krebsvorsorge bei Familien mit Magen­krebsleiden
  • Verdacht auf Zöliakie

Was Sie vor einer Gastroskopie beachten sollten:

  • Sie benötigen eine Zuweisung für diese Untersuchung.
  • Bitte essen Sie 6 Stunden vor der Untersuchung nichts mehr.
  • Trinken ist bis 2 Stunden vor dem Unter­suchungs­termin erlaubt.
  • Diabetesmedikamente oder gerinnungs­hemmende Präparate wie z.B. wie Marcoumar und Plavix sollten nach Rücksprache mit dem:der behandelnden Arzt:Ärztin eventuell angepasst oder abgesetzt werden.
  • Wird die Verabreichung eines Beruhigungs­mittels vereinbart, dürfen Sie innerhalb der darauf­folgenden 24 Stunden weder ein Fahrzeug lenken noch Maschinen betätigen oder rechts­bindende Unter­schriften leisten.
  • Organisieren Sie sich, wenn möglich, eine Begleit­person für den Heimweg.

Koloskopie (Darmspiegelung)

Bei der Koloskopie kann der gesamte Dickdarm bis hin zur Einmündung des Dünndarms untersucht werden. Eine Schleim­haut­beurteilung ist nur möglich, wenn das Darmlumen gut einsehbar ist. Es wird daher während der Untersuchung CO2-Gas eingeblasen, das vom Körper sehr gut abgebaut wird und danach üblicher­weise kaum Beschwerden verursacht. Die Koloskopie selbst kann jedoch als unangenehm oder sogar schmerzhaft empfunden werden, weshalb sie in den meisten Fällen nach Verabreichung einer Beruhigungs­spritze (in Sedierung) durchgeführt wird.

Die Darmkrebsvorsorge ist eine der wichtigsten Aufgaben der Koloskopie. Während der Untersuchung entdeckte Dick­darm­polypen werden nach Möglichkeit sofort entfernt. Diese therapeutische Maßnahme erfolgt absolut schmerzfrei. Zur Abklärung von regelmäßigen oder lang­anhaltenden Durchfällen sowie bei Vorliegen einer Darm­entzündung können Gewebeproben (Biopsien) entnommen werden.

Die Untersuchung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Nach einer einstündigen Erholungs­phase im Ruheraum wird der erhobene Befund besprochen und gegebenen­falls eine Therapie angeordnet. Einen schriftlichen Unter­suchungs­befund erhalten Sie unmittelbar bei Ihrer Entlassung.

Eine Koloskopie ist empfohlen bei ...

  • Darmkrebsvorsorge ab dem 50. Lebensjahr bzw. bei bekannter Dick­darm­krebs­erkrankung in der Familie schon ab dem 40. Lebensjahr
  • Änderung des Stuhl­verhaltens (Verstopfung, Durchfälle)
  • therapieresistenten Durchfällen
  • chronisch-entzündlichen Darm­erkrankungen
  • Blut- oder Schleim­beimengungen zum Stuhl
  • positivem Hämoccult (Stuhltest auf Blut)
  • Unterbauchschmerzen
  • Nachsorge/Therapie­kontrolle nach Darm­krebs­erkrankung

Was Sie vor einer Koloskopie beachten sollten:

  • Sie benötigen eine Zuweisung für diese Untersuchung.
  • Vor einer Koloskopie ist eine gründliche Darm­reinigung unbedingt erforderlich. Je sauberer Ihr Darm ist, desto besser ist die Beurteil­barkeit und umso sicherer und genauer ist der Darm zu untersuchen.
  • Sämtliche Informationen zur Unter­suchungs­vorbereitung und Ernährungs­umstellung sowie die Darm­spül­lösung werden kostenfrei zur Verfügung gestellt und sind ca. eine Woche vor dem vereinbarten Unter­suchungs­termin in der Endoskopie-Ambulanz abzuholen.
  • Bitte beachten Sie die Ernährungs­richt­linien genau und nehmen Sie ab Mittag des Vortages der Koloskopie nur noch klare Flüssig­keiten zu sich.
  • Klare Flüssigkeiten sind bis 2 Stunden vor dem Unter­suchungs­termin erlaubt.
  • Diabetesmedikamente oder gerinnungs­hemmende Präparate wie z.B. Marcoumar und Plavix sollten nach Rücksprache mit dem:der behandelnden Arzt:Ärztin eventuell angepasst oder abgesetzt werden.
  • Wird die Verabreichung eines Beruhigungs­mittels vereinbart, dürfen Sie innerhalb der darauf­folgenden 24 Stunden weder ein Fahrzeug lenken noch Maschinen betätigen oder rechts­bindende Unter­schriften leisten.
  • Organisieren Sie sich, wenn möglich, eine Begleit­person für den Heimweg.

Terminvereinbarung

Termine können online oder telefonisch vereinbart werden. Alle Termine werden nach Einlangen der Anfrage vergeben (unabhängig davon, ob Sie Kassen- oder Privatpatient sind).

Wenn Sie unter 25 oder über 80 Jahre alt sind, bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung.

Bei Patient:innen mit schweren Grunderkrankungen wie:

  • COPD  
  • Asthma
  • schwerer Herzerkrankung
  • Adipositas

ist ein persönliches Arztgespräch zur besseren Risikoeinschätzung erforderlich. Bitte um telefonische Terminvereinbarung unter T: +43 1 360 66-5197.

 

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TERMINABSAGE: Termine müssen mindestens vier Werktage vor dem Termin abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallshonorar von 200 EUR verrechnet.

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